Ihr Buchhalter in Berlin

Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

Nach HGB §257 müssen 10 Jahre aufbewahrt werden:

  • Buchungsbelege,
  • Handelsbücher,
  • Inventare,
  • Eröffnungsbilanzen,
  • Jahresabschlüsse,
  • Einzelabschlüsse,
  • Lageberichte,
  • Konzernabschlüsse,
  • Konzernlageberichte
  • sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen.

Empfangene und versandte Handelsbriefe sind 6 Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt jeweils mit dem Schluß des Kalenderjahres der Entstehung des Beleges.

Weiterhin regelt die Abgabenordnung (AO) in §147 "Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen".

Zurück zur FAQ-Seite