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Was ist eine ordnungsgemäße Buchführung?

Eine ordnungsgemäße Buchführung ist laut HGB §238 und Abgabenordnung (AO §145) so beschaffen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Es ist die planmäßige, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einer Unternehmung auf Grund von Belegen.

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