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Wer ist Buchführungspflichtig?

Laut Handelsgesetzbuch (HGB §238) ist jeder Kaufmann zu einer ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Kaufmann im Sinne HGB §1 ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb.

Kleingewerbebetriebe unterhalb 600 T€ Umsatz oder 60 T€ Gewinn im Jahr sind nicht buchführungspflichtig. Wird in einem Wirtschaftsjahr eine dieser Grenzen überschritten, gilt die Buchführungspflicht ab dem folgenden Wirtschaftsjahr dauerhaft.

Freiberufler sind nicht zur Buchführung verpflichtet, sie ermitteln ihr Betriebsergebnis mit einer Überschussrechnung.

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