Welche Bestandteile muss eine Rechnung haben ?
Laut Umsatzsteuergesetz (UStG §14) ist jedes Papier mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, eine Rechnung. Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger,
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers,
- Ausstellungsdatum,
- Rechnungsnummer (fortlaufende Nummer die einmalig vergeben wird),
- Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der Leistung,
- Zeitpunkt der Lieferung oder Zeitraum der erbrachten Leistung;
- nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen gegliederter Preis für Lieferung oder Leistung inklusive Abschlägen, Rabatten, Skonto, etc.
- anzuwendende Steuersätze und anfallendende Steuerbeträge oder bei Steuerbefreiung einen Hinweis darauf.
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