Ihr Buchhalter in Berlin

Was ist eine E-Rechnung?

Eine elektronische (E) Rechnung wird digital erstellt und dem Empfänger digital (per Mail, Datenträger, Download, Computer-Fax, etc.) übergeben. Die E-Rechnung muss alle Bestandteile einer normalen Rechnung enthalten. Gemäß Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist eine elektronische Signatur nicht mehr vorgeschrieben, wenn dies vom Empfänger akzeptiert wird. Der normale Umgang des Empfängers mit der eingegangenen Rechnung (Prüfung, Beanstandung/ Bezahlung, Ablage) gilt hierbei als "stilles" Einverständnis.

Empfänger von E-Rechnungen sind grundsätzlich zur Prüfung derselben verpflichtet (Herkunft, Inhalt, Vollständigkeit). E-Rechnungen müssen revisionssicher und elektronisch archiviert werden, Ausdruck und Ablage genügen nicht! Die Frist für Aufbewahrung und Lesbarkeit beträgt aktuell 10 Jahre.

Zurück zur FAQ-Seite

 

 

Verwandte Artikel: