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Welche Bestandteile muss eine Rechnung haben ?

Laut Umsatzsteuergesetz (UStG §14) ist jedes Papier mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, eine Rechnung. Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger,
  2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers,
  3. Ausstellungsdatum,
  4. Rechnungsnummer (fortlaufende Nummer die einmalig vergeben wird),
  5. Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der Leistung,
  6. Zeitpunkt der Lieferung oder Zeitraum der erbrachten Leistung;
  7. nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen gegliederter Preis für Lieferung oder Leistung inklusive Abschlägen, Rabatten, Skonto, etc.
  8. anzuwendende Steuersätze und anfallendende Steuerbeträge oder bei Steuerbefreiung einen Hinweis darauf.
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